Kantonales Begabtenförderungsprogramm
Mit Artikel 67a der Bundesverfassung (BV; SR 101) haben Bund und Kantone im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten einen umfassenden Auftrag zur Förderung der musikalischen Bildung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, erhalten. Dazu gehört unter anderem die Festlegung von Grundsätzen für die Förderung musikalisch Begabter (Art. 67a Abs. 3 BV). Der Bund schafft mit seinem Programm kein eigenes Begabtenförderungssystem, sondern baut auf kantonalen bzw. interkantonalen Begabtenförderungsprogrammen auf.
Der VMSZ hat für den Kanton Schwyz ein kantonales Begabtenförderungsprogramm erstellt, das ab sofort in Anspruch genommen werden kann. Im Moment hat der Kanton aber die vom Bund zugedachten Gelder nicht in Anspruch genommen.
Das heisst für die Musikschullehrpersonen, dass sie ab sofort Schüler*nnen für das Programm anmelden können. Die Organisation (Theorieunterricht etc) läuft im Moment noch individuell über Musikschulleitung, Schulleitung etc.
Schüler*nnen die überdurchschnittliche Fähigkeiten aufweisen, können ab sofort unter begabtenfoerderung@vmsz.ch (Michael Köck) angemeldet werden. Unten ist das Programm für das Schuljahr 2022/23.